Ratgeber · Privat
Studium und Berufsstart: Wie lange sind Kinder mitversichert?
Mit dem Auszug, dem Studienbeginn oder dem ersten Job ändert sich oft der Versicherungsschutz. Hier sehen Sie, was über die Eltern mitversichert sein kann, wo es auf den Tarif ankommt und was Sie rechtzeitig klären sollten.
Kurz zusammengefasst
- In der Privathaftpflicht der Eltern sind unverheiratete Kinder in der Regel bis zum Abschluss der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums mitversichert. Das gilt in vielen Tarifen auch nach dem Auszug.
- Danach brauchen sie meist einen eigenen Vertrag, der nahtlos anschließen sollte.
- Beim Hausrat und beim Rechtsschutz gelten oft andere Regeln als in der Haftpflicht.
- Die Grenzen stehen in den Bedingungen. Fragen Sie vor dem Auszug nach.
Privathaftpflicht: Was „Erstausbildung“ bedeutet
Die meisten Tarife schließen unverheiratete Kinder bis zum Abschluss der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums ein. Wichtig sind diese Punkte:
- Was zählt als Erstausbildung? Schule, Berufsausbildung und ein erstes Studium. Ob ein anschließendes Masterstudium noch dazugehört, regeln die Tarife unterschiedlich.
- Übergangszeiten: Zwischen Schule und Ausbildung, nach dem Abschluss oder bei einem Freiwilligendienst bleibt der Schutz in manchen Tarifen für eine bestimmte Zeit bestehen. Manche Tarife regeln das ausdrücklich, andere nicht.
- Berufsstart und Zweitausbildung: Nach dem Abschluss der Erstausbildung, spätestens mit dem Berufsstart, endet der Schutz über die Eltern in der Regel. Wer später noch einmal studiert, gilt meist nicht mehr als Kind in Erstausbildung.
- Familienstand: Viele Tarife setzen voraus, dass das Kind unverheiratet ist.
- Wohnort: Ob das Kind noch zu Hause oder schon in einer eigenen Wohnung am Studienort lebt, spielt in der Haftpflicht in vielen Tarifen keine Rolle. Lesen Sie das aber in den Bedingungen nach.
Hausrat: Eigene Wohnung am Studienort
Anders als in der Haftpflicht zählt beim Hausrat vor allem, wo die Sachen stehen und wie das Kind wohnt:
- Zimmer im Elternhaus: Solange das Kind im Haushalt der Eltern lebt, gehört sein Hausrat zum versicherten Hausrat der Eltern.
- Wohnheim oder Zimmer am Studienort: Manche Tarife schließen den Hausrat von Kindern in Ausbildung ein, oft mit einer Höchstgrenze oder nur bei bestimmten Wohnformen.
- Eigene Wohnung: Wer einen eigenen Haushalt führt, sollte den Hausrat selbst versichern. Über die Eltern ist er in der eigenen Wohnung meist nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt.
- Meldeadresse: Sie spielt oft eine Rolle dabei, ob Hausrat über die Eltern mitversichert bleibt. Fragen Sie nach, was Ihr Versicherer verlangt.
Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, erklärt der Ratgeber Hausrat: Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Rechtsschutz und Kfz
- Rechtsschutz: Kinder sind im Familien-Rechtsschutz oft bis zum Abschluss der Ausbildung oder bis zum Start in eine feste Erwerbstätigkeit mitversichert. Die Grenzen unterscheiden sich je nach Tarif. Beachten Sie auch die Wartezeiten, die bei neuen Verträgen gelten können: Rechtsschutz: Wartezeit, Familienrecht und andere Stolperfallen
- Kfz: Ein Fahranfänger kann das Auto der Eltern fahren oder ein eigenes anmelden. Beides hat Folgen für Beitrag und Schadenfreiheitsrabatt. Mehr dazu in den Ratgebern Mitversicherungsnehmer: Was bedeutet das beim Kfz? und SF-Rabatt übertragen: Wann geht das und wie?
Checkliste vor dem Auszug oder Berufsstart
Diese Fragen können Sie Ihrem Versicherer oder mir stellen:
- Bis wann ist das Kind in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert, auch bei Master, Freiwilligendienst oder Übergangszeiten?
- Ist der Hausrat in der Wohnung am Studienort abgedeckt, und bis zu welcher Summe?
- Bis wann gilt der Familien-Rechtsschutz für das Kind?
- Wann soll der eigene Vertrag beginnen, damit keine Lücke entsteht?
- Welche Verträge der Eltern müssen wegen Auszug oder neuer Adresse angepasst werden?
Ein eigener Vertrag sollte spätestens dann beginnen, wenn der Schutz über die Eltern endet, damit keine Lücke entsteht. Prüfen Sie außerdem vorab, was bereits über Eltern oder Partner abgedeckt ist, damit Sie nichts doppelt abschließen. Auch die Frage, wann Kinder und Eltern für Schäden haften, ist hier wichtig: Haften Eltern für ihre Kinder? Aufsichtspflicht und Haftpflicht
So kann ich Ihnen helfen
Ich sehe mir gemeinsam mit Ihnen an, was bereits über die Eltern abgedeckt ist und was ein eigener Vertrag ergänzen muss. Fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot zur Privathaftpflicht an, nutzen Sie den kostenlosen Policen-Check oder wählen Sie einen Rückruf-Termin. Einen Überblick finden Sie unter Versicherungen für Berufseinsteiger und Studenten.