Ratgeber · Kfz
Mitversicherungsnehmer: Was bedeutet das beim Kfz?
Manchmal schließt eine Person den Vertrag ab, während eine andere das Auto fährt und den Schadenfreiheitsrabatt aufbauen soll. Für diesen Fall gibt es die Versicherungsnehmergemeinschaft.
Kurz zusammengefasst
- Bei einer Versicherungsnehmergemeinschaft gibt es einen Versicherungsnehmer und einen Mitversicherungsnehmer.
- Der Mitversicherungsnehmer nutzt das Fahrzeug allein, und sein Schadenverlauf bestimmt die Einstufung.
- Er behält den erworbenen Schadenfreiheitsrabatt, wenn die Gemeinschaft aufgelöst wird.
- Der Versicherungsnehmer handelt gegenüber dem Versicherer allein und zahlt die Beiträge.
Was ist ein Mitversicherungsnehmer?
Normalerweise ist die Person, auf die der Vertrag läuft, auch diejenige, die das Auto fährt und den Schadenfreiheitsrabatt aufbaut. Manchmal passt das nicht: Ein Elternteil schließt den Vertrag ab, aber das Kind nutzt das Auto allein und soll die Schadenfreiheit für sich aufbauen. Oder ein Unternehmen ist Versicherungsnehmer, während eine Person das Fahrzeug nutzt. In solchen Fällen kann eine Versicherungsnehmergemeinschaft gebildet werden: Die eine Person ist Versicherungsnehmer, die andere Mitversicherungsnehmer.
Was in der Vereinbarung geregelt ist
- Nutzung und Einstufung: Der Mitversicherungsnehmer erhält das alleinige Nutzungsrecht an dem Fahrzeug. Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach seinen Merkmalen. Nach Auflösung der Gemeinschaft behält er den gesamten Rabatt, auch den, der während der Gemeinschaft erworben wurde.
- Handeln gegenüber dem Versicherer: Der Versicherungsnehmer ist allein berechtigt, Erklärungen zum Vertrag abzugeben und entgegenzunehmen und über Leistungen aus dem Vertrag zu verfügen. Er ist auch allein verpflichtet, die fälligen Beiträge zu zahlen.
- Pflichten: Im Übrigen hat der Mitversicherungsnehmer dieselben Pflichten und Obliegenheiten wie der Versicherungsnehmer.
Worauf Sie achten sollten
- Zustimmung des Versicherers: Nicht jeder Versicherer akzeptiert eine solche Gemeinschaft. Klären Sie das vor dem Abschluss.
- Vertrauen: Der Versicherungsnehmer zahlt und haftet gegenüber dem Versicherer, der Mitversicherungsnehmer fährt. Beide sollten das untereinander offen besprechen und schriftlich festhalten.
- Richtige Angaben: Die Angaben zu Fahrer, Nutzung und Vorversicherung müssen stimmen, sonst drohen Probleme im Schadenfall.
- Abgrenzung: Die Gemeinschaft ist etwas anderes als die Übertragung eines bereits aufgebauten Rabatts. Dazu lesen Sie: SF-Rabatt übertragen: Wann geht das und wie?
Formular zum Download
Die Vereinbarung können Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben lassen. Ihre Eingaben bleiben dabei auf Ihrem Gerät und werden nicht an diese Website übertragen.
Formular „Vereinbarung zur Versicherungsnehmergemeinschaft“ (PDF) herunterladen
So kann ich Ihnen helfen
Ich prüfe mit Ihnen, ob eine Versicherungsnehmergemeinschaft für Ihren Fall sinnvoll ist, und kläre mit passenden Versicherern, ob sie akzeptiert wird. Fordern Sie direkt ein unverbindliches Kfz-Angebot an oder wählen Sie einen Rückruf-Termin.