Gewerbeversicherung
Gewerberechtsschutz
Übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, wenn es im Betrieb zum Rechtsstreit kommt – mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden oder Behörden.
Was deckt ein Gewerberechtsschutz ab?
Der Gewerberechtsschutz übernimmt in der Regel die Kosten, die bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Betrieb entstehen, vor allem Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Er ist in Bausteine gegliedert, die sich kombinieren lassen: Vertragsrechtsschutz für Streit mit Kunden und Lieferanten, Arbeitsrechtsschutz für Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden, Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz sowie Rechtsschutz rund um gewerbliche Mieträume.
Gerade für kleine Betriebe kann ein einziger Rechtsstreit schnell teuer werden, unabhängig davon, ob man im Recht ist. Der Schutz sorgt dafür, dass Sie Ihre Ansprüche auch dann durchsetzen können, wenn die Kosten das Risiko sonst nicht rechtfertigen würden.
Für wen ist er wichtig?
Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen jeder Größe. Wichtig ist er besonders, wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, regelmäßig Verträge mit Kunden oder Lieferanten schließen, Firmenfahrzeuge nutzen oder Räume gewerblich mieten. Private Rechtsschutzverträge schließen berufliche und gewerbliche Streitigkeiten in der Regel aus.
Was ist in der Regel nicht versichert?
Für viele Bausteine gilt nach Vertragsabschluss eine Wartezeit von einigen Monaten. Rechtsschutzfälle, die vor Vertragsbeginn entstanden sind, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Das gerichtliche Eintreiben eigener Forderungen ist nicht in jedem Tarif oder nur eingeschränkt versichert. Streitigkeiten unter Gesellschaftern, Bau- und Planungsfälle sowie vorsätzlich begangene Straftaten sind meist ausgeschlossen oder nur über Sonderbausteine abgedeckt.
Häufige Fragen
Reicht meine private Rechtsschutzversicherung als Selbstständiger?
In der Regel nicht. Private Rechtsschutzverträge schließen Streitigkeiten aus der selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit meist aus. Dafür braucht es einen Gewerbe- bzw. Firmenrechtsschutz, der sich bei Bedarf mit dem privaten Schutz kombinieren lässt. Mehr zum privaten Schutz finden Sie auf der Seite zur Rechtsschutzversicherung.
Welche Streitigkeiten sind typischerweise versichert?
Je nach Baustein zum Beispiel Streit mit Kunden oder Lieferanten über Verträge, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden, Verkehrsrechtsfälle mit Firmenfahrzeugen, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Streit um gewerbliche Mieträume.
Gibt es eine Wartezeit?
Für einige Bausteine, vor allem im Vertrags- und Arbeitsrecht, gilt häufig eine Wartezeit von etwa drei Monaten nach Vertragsbeginn. Fälle, die schon vor Vertragsbeginn entstanden sind, sind grundsätzlich nicht versichert.
Ist ein Streit um offene Rechnungen versichert?
Das ist tarifabhängig. Das gerichtliche Eintreiben eigener Forderungen ist nicht in jedem Tarif eingeschlossen oder nur eingeschränkt. Auch gilt häufig ein Mindeststreitwert. Das sollten Sie vor Vertragsabschluss gezielt prüfen.
Wie läuft die Kostenübernahme praktisch ab?
Vor der Beauftragung eines Anwalts holt entweder der Anwalt selbst oder Sie eine sogenannte Deckungszusage beim Versicherer ein, die die Kostenübernahme für den konkreten Fall bestätigt.
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