Ratgeber · Kfz
SF-Rabatt übertragen: Wann geht das und wie?
Wer ein Auto übernimmt, muss nicht immer bei null anfangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schadenfreiheitsrabatt einer anderen Person übertragen werden.
Kurz zusammengefasst
- Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) bestimmt, wie günstig Ihre Kfz-Versicherung ist, und er gehört zunächst der Person, die ihn aufgebaut hat.
- Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei Ehe- oder Lebenspartnern, Familienangehörigen oder im Todesfall.
- Die Person, die den Rabatt übernimmt, muss das Fahrzeug der anderen Person im fraglichen Zeitraum überwiegend gefahren haben.
- Wer abgibt, verzichtet auf den Rabatt. Das sollte gut überlegt sein.
- Die Regeln unterscheiden sich je nach Versicherer. Das Formular unten hilft beim Antrag.
Was ist der SF-Rabatt?
In der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko werden Fahrer nach ihrem Schadenverlauf in Schadenfreiheitsklassen eingestuft. Wer lange ohne Schaden fährt, rutscht in eine günstigere Klasse und zahlt weniger Beitrag. Dieser Rabatt ist ein echter Wert, den man beim Wechsel des Fahrzeugs oder des Versicherers meist mitnehmen kann.
Wann kann der Rabatt auf eine andere Person übertragen werden?
Typische Fälle sind:
- Ein Kind übernimmt das Auto der Eltern und soll den Rabatt der Eltern bekommen.
- Ehe- oder Lebenspartner übertragen den Rabatt untereinander.
- Die Person, die den Rabatt aufgebaut hat, ist verstorben, und ein Angehöriger übernimmt ihn.
Die übernehmende Person muss in der Regel nachweisen, dass sie das Fahrzeug der abgebenden Person im betreffenden Zeitraum überwiegend gefahren hat und dabei im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Bei nicht verwandten Personen verlangen Versicherer meist eine ausführliche Erklärung des Nutzungsverhältnisses.
Was Sie für den Antrag brauchen
- Das ausgefüllte und von beiden Seiten unterschriebene Formular, mit Angaben zum Fahrzeug, zum bisherigen Berechtigten und zum neuen Versicherungsnehmer.
- Die Verzichtserklärung des bisherigen Berechtigten.
- Eine Kopie des Führerscheins der übernehmenden Person.
- Im Todesfall: eine Kopie der Sterbeurkunde.
- Bei nicht verwandten Personen: ein Zusatzblatt, auf dem das Nutzungsverhältnis ausführlich erklärt wird.
Der Antrag geht an den Versicherer, bei dem der neue Vertrag besteht. Auf Wunsch kann die Übertragung auch nur für die Haftpflicht oder nur für die Vollkasko gelten. Das sollte im Formular deutlich gekennzeichnet werden.
Worauf Sie achten sollten
- Verzicht: Wer den Rabatt abgibt, verzichtet auf seinen Anspruch. Bedenken Sie, ob Sie ihn später selbst noch brauchen.
- Richtige Angaben: Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer Beiträge nachfordert. Das Formular weist ausdrücklich darauf hin.
- Regeln des Versicherers: Welche Personenkreise zulässig sind und welcher Nutzungszeitraum verlangt wird, ist nicht überall gleich. Fragen Sie am besten vor dem Antrag nach.
- Zeitpunkt: Die Übertragung sollte beim Abschluss des neuen Vertrags geklärt werden, nicht erst nachträglich.
Formular zum Download
Das Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Ihre Eingaben bleiben dabei auf Ihrem Gerät und werden nicht an diese Website übertragen.
Formular „Schadenfreiheitsrabatt-Übertragung“ (PDF) herunterladen
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