Gewerbeversicherung
Inhaltsversicherung
Das gewerbliche Gegenstück zur Hausratversicherung: schützt Geschäftseinrichtung, Waren, Maschinen und technische Anlagen vor Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturmschäden.
Was deckt eine Inhaltsversicherung ab?
Die Inhaltsversicherung ersetzt in der Regel Schäden an der gesamten Geschäftsausstattung – Möbel, Maschinen, technische Anlagen, Waren- und Materiallager – durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Sie ist im Grunde das gewerbliche Gegenstück zur privaten Hausratversicherung, mit auf betriebliche Risiken zugeschnittenen Bedingungen.
Für wen ist sie wichtig?
Für jedes Unternehmen mit eigenen Geschäftsräumen, Werkstatt, Lager oder Praxis – unabhängig von der Branche. Je höher der Wert der Betriebsausstattung, desto wichtiger ein realistisch bemessener Schutz.
Was ist in der Regel nicht versichert?
Das Gebäude selbst gehört nicht zur Inhaltsversicherung – sofern es nicht im eigenen Eigentum steht, ist dafür der Vermieter über eine eigene Gebäudeversicherung verantwortlich. Der entgangene Gewinn während einer Betriebsunterbrechung ist meist ein separater Baustein, ebenso wie vorsätzlich herbeigeführte Schäden grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Häufige Fragen
Was zählt zum versicherten Inhalt eines Betriebs?
Grundsätzlich die gesamte Geschäftsausstattung: Möbel, Maschinen, technische Anlagen, Waren- und Materiallager sowie Betriebs- und Geschäftseinrichtung. Was genau im Einzelfall mitversichert ist, regelt der jeweilige Vertrag.
Ist eine Betriebsunterbrechung automatisch mitversichert?
Nein, in der Regel nicht. Der entgangene Gewinn und laufende Kosten während einer schadenbedingten Betriebsunterbrechung sind meist ein eigenständiger Zusatzbaustein beziehungsweise eine separate Betriebsunterbrechungsversicherung.
Was ist der Unterschied zur privaten Hausratversicherung?
Die Inhaltsversicherung ist im Grunde das gewerbliche Gegenstück zur Hausratversicherung – sie schützt statt privatem Hab und Gut die geschäftliche Ausstattung, Waren und Anlagen eines Unternehmens, meist mit auf gewerbliche Risiken zugeschnittenen Bedingungen.
Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt?
Meist auf Basis des Wiederbeschaffungswerts der gesamten Betriebsausstattung. Eine realistische Einschätzung ist wichtig, um im Schadenfall eine Unterversicherung und damit anteilige Leistungskürzungen zu vermeiden.
Sind IT- und EDV-Anlagen automatisch mitversichert?
Häufig ja, aber die Bedingungen variieren stark zwischen den Tarifen, insbesondere bei zusätzlichen Risiken wie Bedienungsfehlern oder Datenverlust. Das lohnt einen gezielten Blick, wenn IT-Ausstattung einen wesentlichen Teil des Betriebsvermögens ausmacht.