Privatversicherung
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Schützt Sie, wenn Ihr Hund einen Menschen verletzt, eine fremde Sache beschädigt oder einen Unfall verursacht – denn als Halter haften Sie in unbegrenzter Höhe.
Was deckt eine Hundehalterhaftpflicht ab?
Sie übernimmt in der Regel berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn Ihr Hund Personen verletzt oder Sachen beschädigt, etwa durch einen Biss, ein umgerissenes Fahrrad oder einen Verkehrsunfall, den der Hund auslöst. Gleichzeitig prüft die Versicherung, ob die Forderung berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Als Halter haften Sie für solche Schäden grundsätzlich auch dann, wenn Sie nichts falsch gemacht haben.
Die Kosten können schnell hoch werden, vor allem bei Personenschäden mit Folgekosten. Deshalb lohnt sich eine hohe Deckungssumme, und viele Tarife lassen sich mit Bausteinen wie Mietsachschäden oder Deckschäden erweitern.
Für wen ist sie wichtig?
Für jeden Hundehalter, unabhängig von Größe und Rasse des Hundes. In einigen Bundesländern ist die Versicherung ohnehin Pflicht. Auch wer einen Hund aus dem Tierschutz übernimmt, einen Welpen anschafft oder sich einen Listenhund hält, sollte vor der Anschaffung für Versicherungsschutz sorgen.
Was ist in der Regel nicht versichert?
Schäden am eigenen Hund und Tierarztkosten gehören nicht dazu, dafür gibt es eine Hundekranken- oder OP-Versicherung. Ebenfalls nicht abgedeckt sind in der Regel vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden bei gewerblicher Nutzung des Hundes, etwa als Wachhund im Betrieb. Das Hüten fremder Hunde und die Zucht sind häufig nur über Zusatzvereinbarungen eingeschlossen.
Häufige Fragen
Ist mein Hund nicht schon über die Privathaftpflicht versichert?
In der Regel nicht. Die Privathaftpflicht schließt Schäden durch Hunde meist aus, weil für sie das Halterrisiko gesondert abgesichert werden muss. Dafür gibt es die Hundehalterhaftpflicht.
Ist die Hundehalterhaftpflicht Pflicht?
Das regeln die Bundesländer unterschiedlich. In einigen, etwa Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen, gilt eine Versicherungspflicht für Hunde. In anderen gilt sie nur für bestimmte Rassen oder als gefährlich eingestufte Hunde. Die Vorgaben ändern sich gelegentlich, deshalb sollten Sie die Regeln Ihres Bundeslandes prüfen.
Was gilt für Listenhunde?
Für Rassen, die in einem Bundesland als gefährlich eingestuft sind, gelten strengere Regeln. Nicht jeder Versicherer nimmt solche Hunde an, und die Beiträge sind oft höher. Eine frühzeitige Beratung lohnt sich besonders.
Ist ein Welpe automatisch mitversichert?
Das ist tarifabhängig. Ein neuer Hund sollte dem Versicherer rechtzeitig gemeldet werden, am besten vor oder direkt mit der Anschaffung. Wer einen Hund ohne Versicherungsschutz hält, haftet für Schäden mit dem eigenen Vermögen.
Sind fremde Hunde, die ich hüte, mitversichert?
Das Hüten fremder Hunde ist in vielen Tarifen nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt. Wer das regelmäßig tut, sollte es vorab klären.
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