Vereine und Ehrenamt
Vereinshaftpflichtversicherung
Schützt Ihren Verein und die Menschen, die ihn tragen, wenn bei Training, Fest oder Vereinsarbeit jemand zu Schaden kommt oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Was deckt eine Vereinshaftpflichtversicherung ab?
Sie übernimmt in der Regel berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn im Rahmen des Vereinslebens eine andere Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Das kann der gestürzte Gast beim Sommerfest sein, der beschädigte Parkettboden in der gemieteten Halle oder ein Unfall bei einer Vereinsfahrt. Gleichzeitig prüft die Versicherung, ob die Forderung berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Mitversichert sind in der Regel der Verein selbst, der Vorstand, Mitglieder und ehrenamtliche Helfer bei ihrer Tätigkeit für den Verein. Häufig lassen sich auch Vereinsheim, Veranstaltungen und weitere Risiken einschließen.
Für wen ist sie wichtig?
Für jeden Verein, ob eingetragen oder nicht, ob Sport-, Musik-, Schützen-, Förder- oder Kleingartenverein. Besonders wichtig wird sie, wenn Sie Veranstaltungen ausrichten, ein Vereinsheim betreiben, mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Räume und Geräte mieten. Auch viele Vermieter und Veranstaltungsorte verlangen einen Nachweis.
Was ist in der Regel nicht versichert?
Reine Vermögensschäden, etwa durch Fehler des Vorstands bei Fristen, Abrechnungen oder Beschlüssen, sind in der klassischen Vereinshaftpflicht meist nicht enthalten. Dafür gibt es eigene Bausteine. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Schäden am eigenen Vereinseigentum, Kfz-Schäden (hier greift die Kfz-Haftpflicht) und vorsätzlich verursachte Schäden. Sportunfälle der Mitglieder selbst sind Sache einer Unfallversicherung.
Häufige Fragen
Brauchen wir eine Vereinshaftpflicht, wenn der Verein über einen Dachverband versichert ist?
Viele Landes- und Fachverbände bieten Gruppenverträge an, die eine Haftpflicht enthalten. Umfang und Deckungssummen sind dabei sehr unterschiedlich. Es lohnt sich zu prüfen, ob Veranstaltungen, Vorstandstätigkeit und Vermögensschäden tatsächlich abgedeckt sind.
Haftet der Vorstand privat?
Ehrenamtliche Vorstände haften dem Verein gegenüber nach den gesetzlichen Regeln nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Dritten kann der Verein selbst haften. Wie weit der persönliche Schutz im Einzelfall reicht, hängt von der Vergütung des Vorstands und vom Tarif ab.
Sind Mitglieder und ehrenamtliche Helfer mitversichert?
In der Regel sind Vorstand, Mitglieder und ehrenamtliche Helfer als Verursacher von Schäden bei ihrer Tätigkeit für den Verein mitversichert. Ob auch Schäden unter Mitgliedern gedeckt sind, ist tarifabhängig.
Sind Vereinsfeste und Veranstaltungen abgedeckt?
Übliche Veranstaltungen des Vereins sind meist eingeschlossen. Bei großen öffentlichen Veranstaltungen, Feuerwerk oder besonderen Risiken sind oft Zusatzvereinbarungen nötig. Sprechen Sie solche Termine vorab an.
Was ist mit Vermögensschäden, etwa durch Fehler des Vorstands?
Die klassische Vereinshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden, zum Beispiel durch Fehler bei Fristen, Abrechnungen oder Beschlüssen, gehören meist in eine eigene Vermögensschaden-Haftpflicht für den Vorstand.
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