Ratgeber · Privat
Rechtsschutz: Wartezeit, Familienrecht und andere Stolperfallen
Eine Rechtsschutzversicherung hilft, wenn es teuer wird. Sie hilft aber nicht in jedem Fall und nicht sofort. Diese Punkte sollten Sie vor dem Abschluss kennen.
Kurz zusammengefasst
- Für viele Bausteine gilt nach Vertragsbeginn eine Wartezeit, häufig rund drei Monate.
- Streitigkeiten, die schon vor Vertragsbeginn entstanden sind, sind grundsätzlich nicht versichert.
- Familien- und Erbrecht sind oft nur eingeschränkt gedeckt, etwa mit einer anwaltlichen Erstberatung.
- Wichtig sind die richtigen Bausteine, eine passende Selbstbeteiligung und ein Blick auf die Ausschlüsse.
Wartezeit: Warum es nicht sofort losgeht
Viele Tarife sehen nach Vertragsbeginn eine Wartezeit vor, bevor ein neuer Rechtsschutzfall gedeckt ist. Üblich sind etwa drei Monate. So soll verhindert werden, dass man erst versichert, wenn der Streit schon absehbar ist. Beim Verkehrs-Rechtsschutz entfällt die Wartezeit häufig oder ist deutlich kürzer. Fragen Sie vor dem Abschluss nach, für welche Bausteine sie gilt.
Streit, der schon da ist
Rechtsschutzfälle, die bereits vor Vertragsbeginn entstanden sind, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Frage, wann ein Fall entstanden ist, zählt in der Regel der Zeitpunkt des behaupteten Rechtsverstoßes, nicht der Tag, an dem Sie zum Anwalt gehen. Wer also erst abschließt, wenn der Ärger schon begonnen hat, hat meist keinen Schutz für genau diesen Fall.
Familien- und Erbrecht
Familienrechtliche Streitigkeiten wie eine Scheidung sind in vielen Tarifen nur eingeschränkt versichert, oft ist nur eine anwaltliche Erstberatung eingeschlossen. Ähnliches gilt häufig im Erbrecht. Wenn Ihnen diese Themen wichtig sind, sollten Sie gezielt nach dem Umfang fragen, statt sich auf die Überschrift „Privat-Rechtsschutz“ zu verlassen.
Die Bausteine im Überblick
- Privat: Streit mit Händlern, Handwerkern oder bei Online-Käufen.
- Beruf: Arbeitsrechtliche Fragen, zum Beispiel bei einer Kündigung.
- Verkehr: Unfall, Bußgeld, Führerschein.
- Wohnen: Streit mit dem Vermieter oder, bei Eigentümern, um die eigene Immobilie.
Nicht jeder braucht alles. Als Selbstständiger ist ein privater Vertrag für berufliche Streitigkeiten in der Regel nicht gedacht, dafür gibt es den Gewerberechtsschutz.
Selbstbeteiligung, Anwaltswahl und Kosten
- Selbstbeteiligung: Sie senkt häufig den Beitrag, muss im Fall der Fälle aber tragbar sein.
- Freie Anwaltswahl: Sie dürfen sich in der Regel den Anwalt selbst aussuchen.
- Deckungszusage: Vor der Beauftragung holt der Anwalt oder Sie die Bestätigung der Kostenübernahme für den konkreten Fall beim Versicherer ein.
- Kosten der Gegenseite: Sie werden in der Regel übernommen, wenn der Streit verloren geht und eine Kostenerstattungspflicht besteht.
So kann ich Ihnen helfen
Ich zeige Ihnen, welche Bausteine für Ihre Lebenssituation sinnvoll sind, und vergleiche passende Tarife. Fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot an oder wählen Sie einen Rückruf-Termin.