Ratgeber · Privat
Haften Eltern für ihre Kinder? Aufsichtspflicht und Haftpflicht
Der Ball im Nachbarfenster, das Fahrrad am fremden Auto: Wenn Kinder etwas beschädigen, stellt sich schnell die Frage, wer zahlt. Die Antwort hängt vom Alter des Kindes und von der Aufsicht ab.
Kurz zusammengefasst
- Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie anderen zufügen, rechtlich nicht verantwortlich. Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, Schienen- oder Schwebebahnen gilt das bis zum zehnten Geburtstag.
- Ab sieben Jahren kommt es darauf an, ob das Kind die nötige Einsicht hatte.
- Eltern haften nicht automatisch, sondern vor allem dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
- Haftet niemand, bleibt der Geschädigte oft auf dem Schaden sitzen. Manche Privathaftpflicht-Tarife leisten in solchen Fällen trotzdem.
Ab wann haften Kinder selbst?
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Verantwortlichkeit von Minderjährigen nach dem Alter (§ 828 BGB):
- Unter 7 Jahren: Das Kind ist für Schäden, die es anderen zufügt, nicht verantwortlich.
- 7 bis 9 Jahre: Bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn ist das Kind ebenfalls nicht verantwortlich, es sei denn, es hat den Schaden vorsätzlich herbeigeführt. Das gilt nur für diese Verkehrsunfälle, nicht für jeden Schaden, der auf der Straße entsteht. Bei anderen Schäden kommt es auf die Einsicht des Kindes an.
- 10 bis 17 Jahre: Das Kind ist verantwortlich, wenn es bei der Tat die nötige Einsicht hatte, für sein Handeln einstehen zu müssen. Das beurteilen Gerichte nach dem Einzelfall.
Kinder, die rechtlich nicht verantwortlich sind, nennt man „deliktunfähig“. Von ihnen kann der Geschädigte in der Regel keinen Schadenersatz verlangen.
Wann haften Eltern?
Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder. Nach § 832 BGB müssen sie einen Schaden ersetzen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das gilt nicht, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben oder wenn der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Aufsicht entstanden wäre.
Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt von Alter, Reife und Eigenart des Kindes, von der Situation und von der Gefahr ab. Ein Kleinkind am Straßenrand braucht eine andere Aufsicht als ein Zehnjähriger beim Spielen im Hof. Eltern müssen ihr Kind nicht rund um die Uhr überwachen. Gefordert ist das, was verständige Eltern in der jeweiligen Lage tun würden, zum Beispiel Regeln erklären und kontrollieren, ob sie eingehalten werden. Wer die Aufsicht vertraglich übernimmt, etwa als Babysitter, kann ebenfalls haften.
Wenn niemand haftet
Ist das Kind nicht verantwortlich und haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, besteht für den Geschädigten in der Regel kein Anspruch. Er bleibt auf seinem Schaden sitzen. Das ist rechtlich klar, im Alltag aber oft unbefriedigend: Wenn ein Vierjähriger das Auto des Nachbarn zerkratzt, wollen viele Eltern den Schaden trotzdem ersetzen, schon damit das gute Verhältnis erhalten bleibt.
Was die Privathaftpflicht leistet
- Prüfung und Abwehr: Die Privathaftpflicht prüft, ob eine Forderung gegen Sie oder Ihr Kind berechtigt ist, und wehrt unberechtigte ab. Haften Sie oder Ihr Kind tatsächlich, zahlt sie im Rahmen der vereinbarten Summe.
- Mitversicherte Kinder: In der Regel sind unverheiratete Kinder bis zum Abschluss der ersten Ausbildung mitversichert. Wie lange genau, hängt vom Tarif ab. Mehr dazu im Ratgeber Studium und Berufsstart: Wie lange sind Kinder mitversichert?
- Deliktunfähige Kinder: Manche Tarife leisten auch dann, wenn ein Kind wegen seines Alters rechtlich nicht haftet. Der Geschädigte kann dann entschädigt werden, obwohl kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ob das eingeschlossen ist und bis zu welcher Summe, steht in den Bedingungen.
- Forderungsausfall: Hilft, wenn Ihr Kind von jemandem geschädigt wird, der nicht zahlen kann und selbst keine Haftpflicht hat. Meist braucht es dafür einen vollstreckbaren Titel und eine Mindestschadenhöhe.
- Geliehene Sachen: Leiht sich Ihr Kind das Tablet eines Freundes und lässt es fallen, sind Schäden an geliehenen Sachen in vielen Tarifen ausgeschlossen oder begrenzt.
Worauf Sie achten sollten
- Deliktunfähige Kinder: Fragen Sie, ob der Tarif Schäden durch Kinder einschließt, die wegen ihres Alters nicht haften, und bis zu welcher Summe.
- Hohe Versicherungssumme: Sie sollte so bemessen sein, dass auch schwere Personenschäden gedeckt sind.
- Mitversicherung bei Ausbildung und Studium: Klären Sie, bis wann Ihre Kinder mitversichert sind und was bei Übergangszeiten gilt.
- Forderungsausfall: Ist er eingeschlossen, und unter welchen Voraussetzungen?
- Schaden melden, bevor Sie zahlen: Sprechen Sie sich mit Ihrem Versicherer ab, bevor Sie dem Geschädigten etwas zusagen oder bezahlen.
Allgemein zur Privathaftpflicht: Privathaftpflicht: Was ist versichert und was nicht?
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