Ratgeber · Privat
Privathaftpflicht: Was ist versichert und was nicht?
Ein Moment der Unachtsamkeit, und ein fremder Schaden ist da. Die Privathaftpflicht gilt als eine der wichtigsten Versicherungen, aber sie deckt nicht alles ab.
Kurz zusammengefasst
- Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen, grundsätzlich mit dem gesamten Vermögen.
- Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.
- Typische Ausnahmen: Vorsatz, eigene Sachen, Fahrzeuge, Tiere, Beruf und oft Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen.
- Wichtig sind eine hohe Deckungssumme und sinnvolle Zusatzbausteine.
Warum die Privathaftpflicht so wichtig ist
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ersetzen, wer einem anderen widerrechtlich und schuldhaft einen Schaden zufügt. Das gilt auch bei Fahrlässigkeit, etwa wenn beim Radfahren jemand angefahren oder in der Mietwohnung ein Wasserschaden verursacht wird. Kommen Personenschäden hinzu, können die Kosten sehr hoch werden und über Jahre laufen. Ohne Versicherung haften Sie dafür mit Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen.
Was ist typischerweise versichert?
- Personenschäden: Jemand wird durch Sie verletzt, etwa bei einem Sturz oder Fahrradunfall.
- Sachschäden: Fremdes Eigentum wird beschädigt, zum Beispiel ein Smartphone, ein Auto oder die Möbel eines Freundes.
- Vermögensschäden: Aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen weitere finanzielle Nachteile.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Die Versicherung prüft, ob die Forderung berechtigt ist, und wehrt sie notfalls ab.
- Mitversicherte Personen: Je nach Tarif Ehe- oder Lebenspartner, Kinder im Haushalt und teils weitere Angehörige.
Was ist in der Regel nicht versichert?
- Vorsätzliche Schäden: Wer absichtlich beschädigt, ist nicht geschützt.
- Eigene Schäden: Was Ihnen selbst oder Ihrem Eigentum passiert, ist Sache anderer Versicherungen, zum Beispiel der Hausratversicherung.
- Fahrzeuge: Schäden mit dem Auto sind über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt, nicht über die Privathaftpflicht. Mehr dazu auf der Seite Kfz-Versicherung.
- Hunde und Pferde: Für Hunde braucht es in der Regel eine eigene Hundehalterhaftpflicht.
- Berufliches: Schäden aus Ihrer Berufstätigkeit gehören in die Betriebs- oder Berufshaftpflicht.
- Schäden innerhalb der Familie: Schäden unter Personen, die zum selben Haushalt gehören, sind häufig ausgeschlossen.
- Gemietete oder geliehene Sachen: Hier sind viele Tarife eingeschränkt. Ob und wie weit Mietsachschäden oder geliehene Gegenstände gedeckt sind, ist tarifabhängig und sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden.
Worauf Sie beim Tarif achten sollten
- Deckungssumme: Sie sollte hoch genug sein, damit auch schwere Personenschäden abgedeckt sind. Lassen Sie sich eine passende Höhe erklären.
- Mietsachschäden: Gerade für Mieter wichtig, etwa bei Wasserschäden in der Wohnung.
- Kinder und Deliktunfähigkeit: Je nach Tarif sind auch Schäden durch sehr junge Kinder mitversichert, für die sie rechtlich nicht haften. Das lohnt sich bei Familien.
- Forderungsausfall: Hilft, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, aber selbst nicht zahlen kann und keine Haftpflicht hat.
- Schlüsselverlust, Gefälligkeiten, Auslandsschutz: Zusatzbausteine, die je nach Lebenssituation sinnvoll sein können.
So kann ich Ihnen helfen
Ich prüfe mit Ihnen, ob Ihre bestehende Privathaftpflicht zu Ihrer Situation passt, oder vergleiche passende Angebote. Fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot an oder nutzen Sie den kostenlosen Policen-Check. Gern auch per Rückruf-Termin.