Für Eigentümer und Vermieter
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Schützt Vermieter und Grundstückseigentümer, wenn Dritte wegen des Zustands von Gebäude oder Grundstück zu Schaden kommen – zum Beispiel durch eine Stolperstelle im Treppenhaus, Glatteis auf dem Gehweg oder herabfallende Dachteile.
Was deckt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab?
Als Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks haften Sie dafür, dass davon keine Gefahr für andere ausgeht. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht umfasst zum Beispiel einen sicheren Zustand von Treppenhaus, Hof und Zugängen sowie die Räum- und Streupflicht im Winter. Kommt ein Dritter zu Schaden, prüft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, ob der Anspruch berechtigt ist, wehrt unberechtigte Forderungen ab und ersetzt berechtigte Schäden – Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden – bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Typische Fälle sind der Besucher, der im schlecht beleuchteten Treppenhaus stürzt, der Passant, der auf dem nicht gestreuten Gehweg ausrutscht, oder Dachziegel, die ein parkendes Auto beschädigen. Beim Vergleich zählt nicht nur der Beitrag: Wichtig sind eine ausreichend hohe Deckungssumme, eine genaue Beschreibung des versicherten Objekts und klare Regelungen zu Besonderheiten wie Öltank, Aufzug oder gewerblichen Mietern.
Für wen ist sie wichtig?
Vor allem für Eigentümer, die ihr Objekt nicht nur selbst bewohnen: Vermieter von Mehrfamilienhäusern oder einzelnen Wohnungen, Eigentümer von Wohn- und Geschäftshäusern, Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümergemeinschaften, bei denen in der Regel der Verwalter die Police für das gemeinschaftliche Eigentum abschließt. Wer ein Einfamilienhaus selbst bewohnt, ist je nach Tarif häufig schon über die Privathaftpflicht abgesichert – das lässt sich im kostenlosen Policen-Check schnell klären.
Was ist in der Regel nicht versichert?
Schäden am eigenen Gebäude gehören nicht in die Haftpflicht, sondern in die Wohngebäudeversicherung. Nicht versichert sind außerdem vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Nutzen Sie Räume im Objekt selbst gewerblich, gehört dieses Risiko meist in die Betriebshaftpflicht. Für größere Neu- und Umbauten ist in der Regel eine eigene Bauherrenhaftpflicht nötig, und bei Ölheizungen sind kleinere Tanks häufig mitversichert, größere oder unterirdische Tanks brauchen oft eine zusätzliche Gewässerschadenhaftpflicht.
Häufige Fragen
Brauche ich als Vermieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber als Eigentümer haften Sie dafür, dass von Gebäude und Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht. Bei vermieteten Objekten ist eine eigene Absicherung deshalb in der Regel sehr zu empfehlen, denn die private Haftpflicht deckt das Vermieterrisiko meist nicht ab.
Reicht meine Privathaftpflicht, wenn ich mein Haus selbst bewohne?
Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus ist das Risiko häufig bereits über die Privathaftpflicht mitversichert. Das hängt aber vom Tarif ab, zum Beispiel bei Zweifamilienhäusern, vermieteten Einliegerwohnungen oder größeren Grundstücken. Ein Blick in die Bedingungen oder der kostenlose Policen-Check schafft Klarheit.
Was gilt bei einer Eigentümergemeinschaft?
Für das gemeinschaftliche Eigentum schließt in der Regel die Gemeinschaft über den Verwalter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab. Als einzelner Eigentümer können Sie der Gemeinschaft gegenüber haften, wenn Sie oder Ihre Mieter Schäden am Gemeinschaftseigentum verursachen. Ob Ihr eigenes Vermieterrisiko abgesichert ist, hängt von der Police der Gemeinschaft und Ihrem privaten Vertrag ab.
Ist die Räum- und Streupflicht im Winter mitversichert?
In der Regel ja: Stürzt jemand auf einem nicht geräumten oder gestreuten Gehweg, prüft die Versicherung den Anspruch und zahlt bei berechtigten Forderungen. Wird der Winterdienst an einen Dienstleister oder an die Mieter übertragen, sollte das sauber geregelt und dokumentiert sein.
Gilt die Police auch bei Umbau, Sanierung oder Neubau?
Kleinere Umbau- und Sanierungsarbeiten sind meist bis zu einer bestimmten Bausumme mitversichert. Bei größeren Vorhaben und beim Neubau ist in der Regel eine eigene Bauherrenhaftpflicht nötig. Die genaue Grenze unterscheidet sich je nach Tarif.
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