Gewerbeversicherung
Elektronikversicherung
Schützt IT, Büro- und Praxistechnik, Kassensysteme und Messgeräte auch bei Bedienungsfehlern, Kurzschluss oder Überspannung – Gefahren, die die Inhaltsversicherung oft nicht abdeckt.
Was deckt eine Elektronikversicherung ab?
Sie ersetzt in der Regel Schäden an elektronischen Geräten und Anlagen des Betriebs, die plötzlich und unvorhergesehen eintreten – zum Beispiel durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit, Kurzschluss, Überspannung, Wasser oder Feuchtigkeit sowie Diebstahl. Je nach Tarif zahlt sie die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der Geräte; zusätzlich lassen sich Kosten wie die Wiederherstellung von Daten und Software einschließen.
Wie weit der Schutz im Einzelfall reicht, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Wichtige Fragen sind zum Beispiel, ob mobile Geräte auch außerhalb der Geschäftsräume mitversichert sind, wie ein Diebstahl ohne Einbruch behandelt wird und ob Geräte zum Neu- oder zum Zeitwert entschädigt werden.
Wie unterscheidet sie sich von der Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung schützt die Geschäftsausstattung nur gegen bestimmte, benannte Gefahren, typischerweise Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Elektronik kann dort zwar mitversichert sein, ist aber bei Bruch, Fehlbedienung oder Kurzschluss oft nicht abgedeckt. Genau diese Lücke schließt die Elektronikversicherung. Bei Hackerangriffen, Schadsoftware und Datenverlust im Netz hilft dagegen die Cyberversicherung.
Für wen ist sie wichtig?
Für Betriebe, bei denen Technik das Arbeitsmittel ist oder ein Ausfall schnell teuer wird: Büros und Agenturen, Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen, Kanzleien, Handwerksbetriebe mit Mess- und Prüfgeräten, Fotografen, Händler mit Kassensystemen sowie Veranstaltungs- und Medientechnik. Je höher der Wert der Geräte und je stärker der Betrieb von ihnen abhängt, desto wichtiger ist ein passender Schutz. Für Privathaushalte ist meist die Hausratversicherung der erste Ansprechpartner.
Was ist in der Regel nicht versichert?
Nicht versichert sind in der Regel Verschleiß und allmähliche Abnutzung, Schäden, für die der Hersteller oder Verkäufer im Rahmen der Garantie einstehen muss, sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Auch reine Software- und Virenschäden gehören meist nicht dazu. Die Folgen eines Geräteausfalls, etwa entgangener Gewinn, sind in der Regel ein eigener Zusatzbaustein.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Elektronikversicherung und Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung deckt die Geschäftsausstattung nur gegen benannte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Die Elektronikversicherung schützt Geräte dagegen meist auch bei Bedienungsfehlern, Kurzschluss, Überspannung oder Bruch. Für Betriebe mit viel Technik ist sie deshalb eine sinnvolle Ergänzung.
Sind Laptops, Tablets und Smartphones auch unterwegs versichert?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Elektronikversicherungen lassen sich so gestalten, dass mobile Geräte auch außerhalb der Geschäftsräume mitversichert sind, etwa beim Kunden, auf Dienstreisen oder im Fahrzeug. Oft gelten dafür Einschränkungen, zum Beispiel bei Diebstahl aus einem unbeaufsichtigten Fahrzeug. Das sollten Sie vor Vertragsabschluss gezielt klären.
Welche Versicherungssumme ist richtig?
In der Regel wird der Neuwert aller versicherten Geräte angesetzt, also was gleichwertige neue Geräte heute kosten. Ist die Summe zu niedrig, droht im Schadenfall eine Unterversicherung mit gekürzter Leistung. Ob und wann bei älteren Geräten auf den Zeitwert gekürzt wird, regeln die Bedingungen und unterscheidet sich je nach Tarif.
Brauche ich die Elektronikversicherung auch, wenn ich eine Cyberversicherung habe?
Die beiden Policen decken unterschiedliche Risiken: Die Cyberversicherung schützt bei Hackerangriffen, Schadsoftware und Datenpannen, die Elektronikversicherung bei Schäden an den Geräten selbst. Ob beides sinnvoll ist, hängt davon ab, wie stark Ihr Betrieb auf Technik und IT angewiesen ist.
Welche Geräte lassen sich versichern?
Typisch sind IT- und Bürotechnik wie Computer, Server, Drucker und Netzwerkgeräte, Telekommunikations- und Kassensysteme, Praxis-, Labor- und medizinische Geräte, Mess- und Prüftechnik sowie Foto-, Film- und Veranstaltungstechnik. Welche Geräte im Einzelfall eingeschlossen werden können, hängt vom Anbieter ab.
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