Ratgeber · Vereine
Vereinsfest und Veranstaltung: Was Sie vorab klären sollten
Sommerfest, Turnier oder Konzert: Wenn viele Gäste und Helfer zusammenkommen, kann schnell etwas passieren. Mit ein paar Fragen vorab vermeiden Sie böse Überraschungen.
Kurz zusammengefasst
- Übliche Vereinsveranstaltungen sind in der Vereinshaftpflicht meist eingeschlossen. Bei großen öffentlichen Veranstaltungen und besonderen Risiken ist oft eine Zusatzvereinbarung nötig.
- Die Haftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter. Verletzt sich ein Helfer selbst oder wird Vereinseigentum beschädigt, greifen andere Bausteine.
- Fragen Sie früh bei Gemeinde, Vermieter und Dachverband nach Auflagen und Nachweisen.
- Nennen Sie Ihrem Versicherer größere Veranstaltungen und besondere Risiken vorab.
Was bei einem Vereinsfest passieren kann
Bei Veranstaltungen kommen viele Menschen zusammen, es wird auf- und abgebaut, gekocht und ausgeschenkt, oft unter Zeitdruck. Typische Fälle:
- Verletzte Gäste: Stolpern über Kabel oder Zeltleinen, Stürze an der Bühne, ein umkippender Biertisch.
- Speisen und Getränke: Gäste erkranken nach dem Essen und machen den Verein verantwortlich.
- Schäden am Veranstaltungsort: Hallenboden, Wiese oder Gebäude werden beschädigt.
- Verletzte Helfer: Beim Auf- und Abbau passieren Unfälle.
- Zelte, Technik und Inventar: Sturm, Regen, Diebstahl oder Feuer treffen Material des Vereins oder gemietete Ausrüstung.
Was die Vereinshaftpflicht leistet
Die Vereinshaftpflichtversicherung prüft, ob Forderungen berechtigt sind, wehrt unberechtigte ab und übernimmt berechtigte bei Personen- und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Summe. Veranstaltungen, die zum üblichen Vereinsleben gehören, sind meist eingeschlossen. Mitversichert sind in der Regel der Verein, der Vorstand, Mitglieder und ehrenamtliche Helfer bei ihrer Tätigkeit für den Verein.
Wann eine Zusatzvereinbarung nötig sein kann
- Große öffentliche Veranstaltungen: Je mehr Besucher erwartet werden, desto eher gilt eine Veranstaltung nicht mehr als üblich. Nennen Sie Art, Ort, Zeitraum und erwartete Besucherzahl.
- Feuerwerk und offenes Feuer: Solche Risiken sind oft nur mit einer Zusatzvereinbarung abgedeckt.
- Hüpfburgen, Fahrgeschäfte, Tribünen und Bühnen: Fragen Sie vorab, ob sie eingeschlossen sind.
- Gemeinsame Veranstaltungen: Veranstaltet der Verein zusammen mit Dritten, etwa einer Gemeinde oder einem Gewerbetreibenden, sollte geklärt sein, wer wofür verantwortlich ist.
- Ausschank und Speisen: Fragen Sie, ob Schäden durch ausgegebene Speisen und Getränke eingeschlossen sind.
Was die Haftpflicht nicht abdeckt
- Verletzte Helfer: Verletzt sich ein Helfer selbst, hilft die Haftpflicht in der Regel nicht. Dafür gibt es Unfallversicherungen, oft über Gruppenverträge der Verbände. Mehr dazu im Ratgeber Unfallschutz im Verein: Wer ist abgesichert, wenn sich jemand verletzt?
- Vereinseigentum: Zelte, Garnituren und Technik des Vereins sind über die Haftpflicht nicht gedeckt. Hier können die Inhaltsversicherung und die Elektronikversicherung passen. Klären Sie, ob Material auch außerhalb des Vereinsheims versichert ist.
- Gemietete Zelte, Bühnen und Technik: Wie Schäden an gemieteten Sachen geregelt sind, ist je nach Tarif unterschiedlich. Außerdem übertragen Mietverträge das Risiko oft auf den Mieter. Lesen Sie deshalb auch die Bedingungen des Verleihers.
Checkliste vor dem Fest
- Veranstaltung beschreiben: Art, Ort, Datum, erwartete Besucher und besondere Risiken.
- Vertrag prüfen: Ist diese Art von Veranstaltung eingeschlossen? Gibt es Höchstgrenzen?
- Nachweise anfordern: Gemeinden, Vermieter und Veranstaltungsorte verlangen oft eine Versicherungsbestätigung. Fragen Sie früh danach.
- Dienstleister klären: Zeltverleih, Caterer, Technikfirmen und Sicherheitsdienst haben eigene Verträge. Klären Sie, wer für welche Schäden verantwortlich ist.
- Helfer absichern: Wer baut auf und ab? Sind auch Nichtmitglieder wie Eltern oder Freunde abgesichert?
- Gefahren vorbeugen: Kabel abdecken, Fluchtwege freihalten, Aufbauten standsicher aufstellen, Wege beleuchten. Wer eine Veranstaltung organisiert, muss Gäste vor erkennbaren Gefahren schützen.
- Auflagen klären: Fragen Sie rechtzeitig bei Gemeinde oder Ordnungsamt nach Genehmigungen und Auflagen, etwa für Ausschank, Lärm oder Sicherheit. Das ist keine Versicherungsfrage, gehört aber zur Planung.
Einen allgemeinen Überblick über Versicherungen im Verein gibt der Ratgeber Welche Versicherungen braucht ein Verein? Zur Haftung der Vorstandsmitglieder: Haftung des Vereinsvorstands: Wann haftet er persönlich?
So kann ich Ihnen helfen
Schildern Sie mir Ihre geplante Veranstaltung. Ich prüfe mit Ihnen, ob Ihre Vereinshaftpflicht dazu passt, oder vergleiche passende Angebote. Sie können direkt ein unverbindliches Angebot zur Vereinshaftpflicht anfordern oder einen Rückruf-Termin wählen. Einen Überblick finden Sie unter Versicherungen für Vereinsfeste und Veranstaltungen.