Ratgeber · Vereine
Unfallschutz im Verein: Wer ist abgesichert, wenn sich jemand verletzt?
Beim Training, beim Fest oder beim Aufbau: Verletzt sich ein Mitglied oder Helfer selbst, zahlt die Vereinshaftpflicht in der Regel nicht. Wer dann geschützt ist, hängt von den Verträgen im Hintergrund ab.
Kurz zusammengefasst
- Die Vereinshaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter. Wer sich selbst verletzt, braucht eine Unfallversicherung.
- Viele Landes- und Fachverbände bieten Gruppenverträge an. Fragen Sie zuerst dort nach, was bereits eingeschlossen ist.
- Prüfen Sie, wer versichert ist (auch Helfer und Nichtmitglieder), bei welchen Tätigkeiten und mit welchen Summen.
- Ein eigener Gruppenvertrag des Vereins kann Lücken schließen.
Haftpflicht und Unfallversicherung: der Unterschied
Die Vereinshaftpflicht greift, wenn der Verein oder eine mitversicherte Person einem anderen einen Schaden zufügt und dafür verantwortlich ist. Verletzt sich ein Mitglied beim Training selbst oder stürzt ein Helfer beim Aufbau von der Leiter, gibt es oft niemanden, der dafür haftet. Dann hat die Haftpflicht nichts zu regulieren.
Eine Unfallversicherung zahlt, ohne dass es auf die Schuldfrage ankommt, wenn ein versicherter Unfall bestimmte Folgen hat. Je nach Vertrag sind das zum Beispiel eine Leistung bei dauerhafter Beeinträchtigung (Invalidität), eine Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten.
Wer kann bereits Schutz bieten?
- Dachverband oder Landesverband: Im Sport bestehen über die Landessportbünde häufig Sammelverträge mit Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzbausteinen. Auch viele Fachverbände bieten Gruppenverträge an. Wie weit sie reichen, unterscheidet sich von Verband zu Verband.
- Sammelverträge der Länder: Einige Bundesländer haben Sammelverträge für ehrenamtlich Tätige, die meist nachrangig greifen. Ob es sie bei Ihnen gibt und was sie abdecken, erfahren Sie bei Ihrem Verband oder der zuständigen Landesstelle.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Ob sie für ehrenamtliche Helfer eines Vereins gilt, hängt vom Einzelfall ab. Verlassen Sie sich nicht darauf, ohne es geklärt zu haben. Für bezahlte Kräfte des Vereins gelten eigene gesetzliche Regeln, zum Beispiel zur Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft.
- Private Unfallversicherungen: Viele Mitglieder haben eine eigene. Darauf verlassen kann sich der Verein aber nicht.
- Eigene Gruppenunfallversicherung des Vereins: Der Verein kann selbst eine abschließen. Je nach Anbieter lässt sich der Schutz für bestimmte Personengruppen oder Veranstaltungen vereinbaren.
Typische Lücken
- Nichtmitglieder: Helfen Eltern, Freunde oder Sponsoren beim Fest mit, sind sie nicht in jedem Vertrag eingeschlossen.
- Tätigkeiten: Manche Verträge decken nur den Sportbetrieb, andere auch Feste, Fahrten oder den Auf- und Abbau.
- Wege: Ob der Weg zu und von der Veranstaltung eingeschlossen ist, regeln Verträge unterschiedlich.
- Summen und Leistungen: Die vereinbarten Summen können begrenzt sein. Prüfen Sie, ob sie zu den Risiken Ihres Vereins passen.
- Nachrang: Manche Verträge leisten nur, wenn keine andere Versicherung zahlt.
- Alter: Für Kinder, Jugendliche und ältere Mitglieder gelten teils abweichende Regeln.
Im Schadenfall
Melden Sie Unfälle zeitnah und halten Sie fest, was passiert ist: wann, wo, wer dabei war und welche Verletzung entstanden ist. Viele Unfallversicherungen kennen Fristen für die Meldung und dafür, bis wann eine dauerhafte Beeinträchtigung eingetreten und ärztlich festgestellt sein muss. Lesen Sie die Bedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Verband nach, bevor etwas passiert.
Fragen, die Sie vorab klären sollten
- Welche Verträge bestehen bereits: über Dachverband, Land, Verein oder einzelne Mitglieder?
- Wer ist versichert: Mitglieder, Helfer, Gäste, Kinder, Nichtmitglieder?
- Bei welchen Tätigkeiten gilt der Schutz: Training, Wettkampf, Feste, Fahrten, Aufbau?
- Welche Leistungen und Summen sind vereinbart?
- Gilt der Schutz auch auf dem Weg dorthin?
- Wie und bis wann muss ein Unfall gemeldet werden?
Bleiben Lücken, kann eine ergänzende Gruppenunfallversicherung sinnvoll sein. Einen Überblick über alle Bausteine gibt der Ratgeber Welche Versicherungen braucht ein Verein? Was bei Festen zu klären ist, steht im Ratgeber Vereinsfest und Veranstaltung: Was Sie vorab klären sollten.
So kann ich Ihnen helfen
Ich helfe Ihnen einzuordnen, was Ihr Verein bereits abgesichert hat und wo Lücken bleiben. Ob und wie sich diese schließen lassen, klären wir im Gespräch. Sie können direkt ein unverbindliches Angebot zur Vereinshaftpflicht anfordern oder einen Rückruf-Termin wählen. Mehr zu Sportvereinen und zum Ehrenamt finden Sie unter Versicherungen für Sportvereine und Versicherungen für Vorstand und Ehrenamt.