Für Vorstand und Ehrenamt
Versicherungen für Vorstand und Ehrenamt
Wer im Verein ein Amt übernimmt, verwaltet Geld, hält Fristen ein und fasst Beschlüsse. Hier sehen Sie, wann der Vorstand haftet, welche Lücken es in der klassischen Vereinshaftpflicht gibt und worauf es ankommt.
Überblick
Die wichtigsten Bausteine für Vorstand und Ehrenamt
Wo für Vorstand und Ehrenamt Risiken entstehen
Ein Ehrenamt ist Verantwortung, auch wenn es unentgeltlich ist. Typische Fälle:
- Versäumte Fristen: Zum Beispiel bei Anmeldungen, Meldungen oder Erklärungen, die der Verein abgeben muss.
- Fehlerhafte Abrechnungen: Falsche Buchungen, fehlende Belege oder unzulässige Auszahlungen.
- Fehlerhafte Beschlüsse: Formfehler bei Einladungen oder Abstimmungen können Folgen haben.
- Schäden bei der Vereinsarbeit: Als Verantwortlicher für Veranstaltungen, Räume oder Geräte werden Sie im Schadenfall schnell angesprochen.
- Streit im Verein: Konflikte mit Mitgliedern, Lieferanten oder Vermietern kosten Zeit und Geld.
Wann der Vorstand haftet
Ehrenamtliche Vorstände haften dem Verein gegenüber nach den gesetzlichen Regeln nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Dritten kann der Verein selbst haften. Wie weit der persönliche Schutz im Einzelfall reicht, hängt unter anderem von der Vergütung des Vorstands und vom Tarif ab. Wenn Sie als Vorstand tätig sind, lohnt sich deshalb ein Blick darauf, was Ihre bestehende Absicherung tatsächlich abdeckt.
Welche Bausteine dazu passen
Vereinshaftpflicht
Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Personen- und Sachschäden: wenn bei Training, Fest oder Vereinsarbeit jemand verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Mitversichert sind in der Regel der Verein, der Vorstand, Mitglieder und ehrenamtliche Helfer bei ihrer Tätigkeit für den Verein. Vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden am eigenen Vereinseigentum sind nicht abgedeckt.
Vermögensschaden-Haftpflicht für den Vorstand
Reine Vermögensschäden, zum Beispiel durch Fehler bei Fristen, Abrechnungen oder Beschlüssen, sind in der klassischen Vereinshaftpflicht meist nicht enthalten. Dafür gibt es eigene Bausteine. Ob und zu welchen Bedingungen sie für Ihren Verein möglich sind, hängt vom Anbieter und von Ihren Aktivitäten ab. Das klären wir im Gespräch.
Unfallschutz für Helfer
Verletzt sich ein Mitglied oder Helfer selbst, hilft die Haftpflicht in der Regel nicht. Dafür gibt es Unfallversicherungen. Viele Landes- und Fachverbände bieten Gruppenverträge an. Fragen Sie zuerst dort nach, was bereits enthalten ist, und prüfen Sie, ob Ihre Helfer und Veranstaltungen tatsächlich eingeschlossen sind.
Rechtsschutz für den Verein
Streit mit Mitgliedern, Lieferanten oder Vermietern kann teuer werden. Ein Rechtsschutz für den Verein übernimmt je nach Tarif Anwalts- und Gerichtskosten. Wartezeiten und Ausschlüsse sind dabei wichtig, zum Beispiel für bereits entstandene Streitigkeiten. Mehr dazu im Ratgeber Welche Versicherungen braucht ein Verein?
Worauf Sie achten sollten
- Mitversicherte Personen: Prüfen Sie, wer in der Vereinshaftpflicht mitversichert ist, besonders bei bezahlten Kräften.
- Vermögensschäden: Fragen Sie gezielt, ob Fehler bei Fristen, Abrechnungen und Beschlüssen eingeschlossen sind oder ein eigener Baustein nötig ist.
- Dachverband prüfen: Was ein Gruppenvertrag bereits abdeckt, sollten Sie vor einem eigenen Vertrag klären.
- Vergütung des Vorstands: Sie beeinflusst, wie weit der persönliche Haftungsschutz im Einzelfall reicht.
- Sauber dokumentieren: Protokolle, Belege und Beschlüsse helfen im Streitfall und im Schadenfall.
Persönliche Beratung – bundesweit und digital
Als Versicherungsmakler arbeite ich nicht für eine einzelne Gesellschaft, sondern vergleiche für Sie passende Anbieter und erkläre die Unterschiede verständlich. Sie können direkt ein unverbindliches Angebot zur Vereinshaftpflicht anfordern, Ihre bestehende Absicherung im kostenlosen Policen-Check prüfen lassen oder einen Rückruf-Termin wählen. Einen Überblick über alle Bausteine finden Sie unter Versicherungen für Vereine und Ehrenamt.
Häufige Fragen
Haftet der Vorstand privat?
Ehrenamtliche Vorstände haften dem Verein gegenüber nach den gesetzlichen Regeln nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Dritten kann der Verein selbst haften. Wie weit der persönliche Schutz im Einzelfall reicht, hängt von der Vergütung des Vorstands und vom Tarif ab.
Was ist mit Vermögensschäden, etwa durch Fehler des Vorstands?
Die klassische Vereinshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden, zum Beispiel durch Fehler bei Fristen, Abrechnungen oder Beschlüssen, gehören meist in eine eigene Vermögensschaden-Haftpflicht für den Vorstand.
Sind ehrenamtliche Helfer abgesichert?
In der Vereinshaftpflicht sind Helfer in der Regel als Verursacher von Schäden bei ihrer Tätigkeit für den Verein mitversichert. Verletzt sich ein Helfer selbst, hilft die Haftpflicht in der Regel nicht. Dafür sind Unfallversicherungen gedacht, zum Beispiel über Gruppenverträge von Verbänden.
Betreuen Sie auch Vereine außerhalb des Ruhrgebiets?
Ja. Die Beratung läuft bundesweit digital: Wir sprechen per Telefon oder Video, Unterlagen und Verträge lassen sich elektronisch austauschen. Nur für Hausbesuche in Bochum und der näheren Umgebung spielt die Nähe eine Rolle.