Für Vereinsfeste und Veranstaltungen
Versicherungen für Vereinsfeste und Veranstaltungen
Sommerfest, Turnier oder Konzert: Wenn viele Gäste und Helfer zusammenkommen, kann schnell etwas passieren. Hier sehen Sie, welche Absicherung für Vereinsveranstaltungen wichtig ist und was Sie vorab klären sollten.
Überblick
Die wichtigsten Bausteine für Veranstaltungen
Wo bei Vereinsfesten Schäden entstehen
Bei Veranstaltungen treffen viele Gäste auf Aufbauten, Technik und Zeitdruck. Typische Fälle:
- Verletzte Gäste: Stolpern über Kabel, Stürze an der Bühne oder an Zeltkanten, Verletzungen durch umfallende Tische.
- Verletzte Helfer: Beim Auf- und Abbau passieren Unfälle. Ob und wie Helfer abgesichert sind, hängt vom Vertrag ab.
- Schäden an gemieteten Räumen und Flächen: Hallenboden, Wiese oder Gebäude des Veranstaltungsorts.
- Zelte, Technik und Inventar: Sturm, Regen, Diebstahl oder Feuer können Zelte, Garnituren und Technik beschädigen oder zerstören.
- Besondere Risiken: Feuerwerk, offenes Feuer, Hüpfburgen oder sehr große Besucherzahlen sind oft nur mit einer Zusatzvereinbarung abgedeckt.
- Auflagen: Gemeinden, Vermieter und Veranstaltungsorte verlangen häufig einen Versicherungsnachweis.
Welche Bausteine dazu passen
Vereinshaftpflicht
Die Vereinshaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn bei einer Veranstaltung eine andere Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Das kann der gestürzte Gast beim Sommerfest sein oder der beschädigte Parkettboden in der gemieteten Halle. Übliche Veranstaltungen des Vereins sind meist eingeschlossen. Bei großen öffentlichen Veranstaltungen, Feuerwerk oder besonderen Risiken sind oft Zusatzvereinbarungen nötig. Sprechen Sie solche Termine vorab an.
Absicherung der Helfer
Ehrenamtliche Helfer sind in der Vereinshaftpflicht in der Regel als Verursacher von Schäden bei ihrer Tätigkeit für den Verein mitversichert. Verletzt sich ein Helfer selbst, hilft die Haftpflicht in der Regel nicht. Dafür gibt es Unfallversicherungen, zum Beispiel über Gruppenverträge von Verbänden. Fragen Sie dort nach, ob Ihre Veranstaltungen eingeschlossen sind.
Zelte, Technik und Inventar
Schäden am eigenen Vereinseigentum sind in der Vereinshaftpflicht nicht abgedeckt. Die Inhaltsversicherung kann Inventar bei Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser absichern, die Elektronikversicherung je nach Anbieter auch Technik. Klären Sie, ob Material auch außerhalb des Vereinsheims, zum Beispiel im Zelt oder auf dem Festplatz, mitversichert ist.
Worauf Sie achten sollten
- Veranstaltung vorab ansprechen: Nennen Sie Art, Ort, Zeitraum und Größe, besonders bei Feuerwerk, Hüpfburgen oder vielen erwarteten Gästen.
- Auflagen rechtzeitig klären: Gemeinden, Vermieter und Veranstaltungsorte verlangen oft einen Versicherungsnachweis. Fordern Sie ihn früh an.
- Dienstleister prüfen: Zeltverleih, Caterer und Technikfirmen haben eigene Verträge. Klären Sie, wer für welche Schäden verantwortlich ist.
- Helfer absichern: Prüfen Sie, ob Auf- und Abbau sowie Helfer eingeschlossen sind.
- Inventar im Freien: Fragen Sie nach dem Schutz bei Sturm, Regen und Diebstahl außerhalb des Vereinsheims.
Persönliche Beratung – bundesweit und digital
Als Versicherungsmakler arbeite ich nicht für eine einzelne Gesellschaft, sondern vergleiche für Sie passende Anbieter und erkläre die Unterschiede verständlich. Sie können direkt ein unverbindliches Angebot zur Vereinshaftpflicht anfordern, Ihre bestehende Absicherung im kostenlosen Policen-Check prüfen lassen oder einen Rückruf-Termin wählen. Einen Überblick über alle Bausteine finden Sie unter Versicherungen für Vereine und Ehrenamt.
Häufige Fragen
Sind Vereinsfeste in der Vereinshaftpflicht automatisch eingeschlossen?
Übliche Veranstaltungen des Vereins sind meist eingeschlossen. Bei großen öffentlichen Veranstaltungen, Feuerwerk oder besonderen Risiken sind oft Zusatzvereinbarungen nötig. Sprechen Sie solche Termine vorab an.
Brauchen wir für ein Feuerwerk oder eine Hüpfburg eine Zusatzvereinbarung?
Besondere Risiken wie Feuerwerk, offenes Feuer oder Fahrgeschäfte sind in der Vereinshaftpflicht oft nur mit einer Zusatzvereinbarung abgedeckt. Klären Sie das vor dem Termin, nicht erst im Schadenfall.
Sind Helfer beim Auf- und Abbau abgesichert?
Ehrenamtliche Helfer sind in der Vereinshaftpflicht in der Regel als Verursacher von Schäden mitversichert. Verletzt sich ein Helfer selbst, hilft die Haftpflicht in der Regel nicht. Dafür sind Unfallversicherungen gedacht, zum Beispiel über Gruppenverträge von Verbänden.
Betreuen Sie auch Vereine außerhalb des Ruhrgebiets?
Ja. Die Beratung läuft bundesweit digital: Wir sprechen per Telefon oder Video, Unterlagen und Verträge lassen sich elektronisch austauschen. Nur für Hausbesuche in Bochum und der näheren Umgebung spielt die Nähe eine Rolle.