Ratgeber · Gewerbe
Elektronikversicherung oder Inhaltsversicherung: Was gilt wann?
Der Laptop fällt herunter, Kaffee läuft über die Tastatur, ein Gerät wird gestohlen: Welche Versicherung zahlt, hängt vom Schaden ab. Hier der Überblick für Betriebe.
Kurz zusammengefasst
- Die Inhaltsversicherung schützt die Betriebsausstattung gegen benannte Gefahren: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
- Die Elektronikversicherung deckt Geräte meist auch bei Bedienfehlern, Kurzschluss, Überspannung, Bruch und Wasser ab, je nach Tarif auch bei Diebstahl.
- Reine Software- und Virenschäden gehören meist nicht dazu. Dafür gibt es die Cyberversicherung.
- Betriebe mit viel Technik brauchen oft beides. Wichtig sind Neuwert, mobile Geräte und Selbstbeteiligung.
Was die Inhaltsversicherung bei Technik leistet
Die Inhaltsversicherung ersetzt die Geschäftsausstattung nur, wenn der Schaden durch eine der benannten Gefahren entsteht. Typisch sind Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Elektronische Geräte können dort mitversichert sein. Geht ein Gerät aber wegen eines Bedienfehlers, durch Bruch oder durch einen Kurzschluss kaputt, ist das in der Inhaltsversicherung oft nicht abgedeckt, weil es keine der benannten Gefahren ist.
Was die Elektronikversicherung zusätzlich leistet
Die Elektronikversicherung ersetzt in der Regel Schäden an elektronischen Geräten und Anlagen des Betriebs, die plötzlich und unvorhergesehen eintreten, zum Beispiel durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit, Kurzschluss, Überspannung, Wasser oder Feuchtigkeit sowie Diebstahl. Je nach Tarif zahlt sie die Reparatur oder die Wiederbeschaffung. Zusätzlich lassen sich oft Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Software einschließen.
Welche Police greift wann? Beispiele
Die Beispiele sind vereinfacht. Im Einzelfall entscheiden die Bedingungen.
- Kaffee über dem Laptop: Meist ein Fall für die Elektronikversicherung (Bedienfehler, Feuchtigkeit). Die Inhaltsversicherung zahlt hier in der Regel nicht, weil keine benannte Gefahr vorliegt.
- Rohrbruch im Büro beschädigt die Rechner: Leitungswasser ist eine benannte Gefahr der Inhaltsversicherung. Auch die Elektronikversicherung kann je nach Tarif zahlen.
- Einbruch in die Geschäftsräume: Einbruchdiebstahl ist in der Inhaltsversicherung versichert. In der Elektronikversicherung hängt es vom Tarif ab, ob Diebstahl eingeschlossen ist.
- Laptop wird unterwegs gestohlen: Ein Diebstahl ohne Einbruch ist in der Inhaltsversicherung meist nicht abgedeckt. In der Elektronikversicherung kommt es darauf an, ob mobile Geräte außerhalb der Geschäftsräume eingeschlossen sind und welche Bedingungen gelten, etwa bei einem unbeaufsichtigten Fahrzeug.
- Gerät fällt zu Boden: Bruch durch Ungeschicklichkeit ist ein typischer Fall für die Elektronikversicherung.
- Hackerangriff oder Schadsoftware: Das ist ein Fall für die Cyberversicherung, nicht für die Elektronikversicherung.
- Gerät fällt nach Jahren aus: Verschleiß und allmähliche Abnutzung sind in der Regel nicht versichert. Bei Garantiefällen steht zunächst der Hersteller oder Verkäufer ein.
Wann brauchen Sie beides?
Spielt Technik für Ihre Arbeit eine große Rolle, ist die Elektronikversicherung meist eine sinnvolle Ergänzung zur Inhaltsversicherung. Das gilt etwa für Büros und Agenturen, Praxen und Kanzleien, Handwerksbetriebe mit Mess- und Prüfgeräten, Fotografen oder Händler mit Kassensystemen. Die Inhaltsversicherung bleibt dabei die Grundlage für die übrige Ausstattung und die Waren. Wer nur wenig Technik nutzt, kommt oft mit der Inhaltsversicherung aus, sollte die Lücke bei Bedienfehlern und Bruch aber kennen.
Worauf Sie achten sollten
- Versicherungssumme: Sie sollte dem Neuwert aller versicherten Geräte entsprechen. Ist sie zu niedrig, droht im Schadenfall eine Kürzung (Unterversicherung).
- Neuwert oder Zeitwert: Ob bei älteren Geräten auf den Zeitwert gekürzt wird, unterscheidet sich je nach Tarif.
- Mobile Geräte: Klären Sie, ob Laptops, Tablets und Smartphones auch außerhalb der Geschäftsräume mitversichert sind und unter welchen Bedingungen bei Diebstahl aus einem Fahrzeug.
- Daten und Software: Fragen Sie, ob die Kosten für die Wiederherstellung eingeschlossen sind.
- Ausfallfolgen: Der entgangene Gewinn bei einem Geräteausfall ist in der Regel ein eigener Zusatzbaustein.
- Selbstbeteiligung: Sie senkt häufig den Beitrag, muss im Schadenfall aber tragbar sein.
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