Ratgeber · Gewerbe
Inhaltsversicherung: Welche Versicherungssumme passt?
Ist die Versicherungssumme zu niedrig, zahlt die Inhaltsversicherung im Schadenfall unter Umständen nur einen Teil. So ermitteln Sie eine passende Summe für Ihren Betrieb.
Kurz zusammengefasst
- Die Inhaltsversicherung ersetzt in der Regel den Neuwert der Betriebsausstattung, also die Kosten, alles neu zu beschaffen.
- Liegt die Versicherungssumme deutlich darunter (Unterversicherung), kann die Entschädigung auch bei einem Teilschaden gekürzt werden.
- Waren und Vorräte schwanken im Jahresverlauf. Das sollten Sie bei der Summe berücksichtigen.
- Prüfen Sie die Summe nach Neuanschaffungen, Umbauten und deutlichen Preissteigerungen.
Was gehört zum Inhalt eines Betriebs?
Zum versicherten Inhalt zählt in der Regel die gesamte Geschäftsausstattung:
- Möbel, Regale, Theken und sonstige Einrichtung
- Maschinen, Werkzeuge und technische Anlagen
- Büro- und IT-Ausstattung
- Waren, Material und Vorräte
Was im Einzelfall mitversichert ist, regelt der Vertrag. Das Gebäude selbst gehört nicht dazu: Dafür ist der Eigentümer zuständig, bei Mietern also meist der Vermieter über seine Gebäudeversicherung. Bei Technik gilt außerdem: Schäden durch Bedienfehler, Bruch oder Kurzschluss sind in der Inhaltsversicherung oft nicht abgedeckt. Dafür gibt es die Elektronikversicherung.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Maßgeblich ist meist der Neuwert: Was würde es kosten, die Gegenstände heute neu zu kaufen? Bei Waren und Vorräten zählt in der Regel der aktuelle Wiederbeschaffungspreis. So gehen Sie vor:
- Bestand erfassen: Listen Sie Einrichtung, Maschinen, Technik, Werkzeuge sowie Waren und Material auf. Ein Inventarverzeichnis oder das Anlagenverzeichnis aus der Buchhaltung hilft dabei.
- Neuwerte ansetzen: Bewerten Sie jeden Posten mit dem heutigen Neupreis, nicht mit dem damaligen Kaufpreis und nicht mit dem Buchwert.
- Lagerbestand beachten: Berücksichtigen Sie, dass das Lager im Jahresverlauf schwankt, etwa vor der Saison oder zum Jahresende. Fragen Sie nach, wie der Tarif das behandelt.
- Berechnung festhalten: Dokumentieren Sie, wie Sie auf die Summe gekommen sind. Das erleichtert die Prüfung im nächsten Jahr und im Schadenfall.
Was bedeutet Unterversicherung?
Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen, spricht man von Unterversicherung. Im Schadenfall kann der Versicherer die Entschädigung dann im gleichen Verhältnis kürzen, auch bei einem Teilschaden.
Ein vereinfachtes Beispiel: Die Betriebsausstattung hat einen Neuwert von 100.000 Euro, versichert sind aber nur 60.000 Euro. Entsteht ein Schaden von 20.000 Euro, werden unter Umständen nur 60 Prozent ersetzt, also 12.000 Euro. Die übrigen 8.000 Euro tragen Sie selbst.
Manche Tarife verzichten unter bestimmten Voraussetzungen auf diese Kürzung (Unterversicherungsverzicht). Ob und wann das gilt, unterscheidet sich je nach Tarif und steht in den Bedingungen. Verlassen Sie sich nicht darauf, ohne nachzufragen.
Wann sollten Sie die Summe prüfen?
- Nach Neuanschaffungen: Neue Maschinen, Möbel oder Technik erhöhen den Wert Ihrer Ausstattung.
- Nach Umbauten oder Erweiterungen: Zusätzliche Räume, ein größeres Lager oder Einbauten verändern den Bedarf.
- Bei deutlichen Preissteigerungen: Was früher ausreichte, kann heute zu niedrig sein, weil Neuanschaffungen teurer geworden sind.
- Bei wachsendem oder saisonalem Geschäft: Mehr Material und größere Lager bedeuten höhere Werte.
Eine regelmäßige Prüfung, etwa einmal im Jahr, ist deshalb sinnvoll.
Worauf Sie noch achten sollten
- Versicherte Gefahren: Die Inhaltsversicherung ersetzt in der Regel Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen sind meist ein eigener Baustein.
- Betriebsunterbrechung: Der entgangene Gewinn und laufende Kosten nach einem Schaden sind meist ein eigener Zusatzbaustein. Die Inhaltsversicherung ersetzt in der Regel nur die Sachen.
- Waren unterwegs und fremdes Eigentum: Ob Waren außerhalb der Betriebsräume oder Sachen von Kunden in Ihrer Obhut mitversichert sind, ist tarifabhängig und sollte gezielt geklärt werden.
- Einbauten als Mieter: Haben Sie auf eigene Kosten Einbauten vornehmen lassen, sollte geklärt sein, ob sie über Ihren Vertrag oder den des Vermieters versichert sind.
So kann ich Ihnen helfen
Ich gehe mit Ihnen Ihre Bestandsliste durch, prüfe Ihre bestehende Summe und vergleiche passende Tarife. Fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot an oder wählen Sie einen Rückruf-Termin. Mehr zum Schutz selbst lesen Sie auf der Seite zur Inhaltsversicherung. Einen Überblick für Ihren Betrieb finden Sie unter Versicherungen für Selbstständige und Betriebe.