Ratgeber · Gewerbe
Betriebshaftpflicht: Was sind Tätigkeitsschäden?
Wer bei Kunden arbeitet, beschädigt manchmal genau das, woran er gerade arbeitet. Für solche Fälle reicht eine einfache Betriebshaftpflicht oft nicht aus.
Kurz zusammengefasst
- Tätigkeitsschäden sind Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten oder gearbeitet haben.
- In der klassischen Betriebshaftpflicht sind sie oft ausgeschlossen oder nur begrenzt versichert.
- Mit einer Erweiterung, einer sogenannten Tätigkeitsschadenklausel, lässt sich die Lücke je nach Tarif schließen.
- Wichtig sind die Höhe der Versicherungssumme für diese Schäden, die Selbstbeteiligung und die genaue Tätigkeitsbeschreibung.
Was sind Tätigkeitsschäden?
Tätigkeitsschäden entstehen an fremden Sachen, die der Betrieb gerade bearbeitet, bearbeitet hat oder die er sonst in seiner Obhut hat. Beispiele aus dem Alltag:
- Ein Installateur tauscht ein Waschbecken aus und beschädigt dabei die angrenzenden Fliesen.
- Ein Maler streicht eine Fassade und beschädigt dabei das Fenster, an dem er arbeitet.
- Ein Handwerker transportiert ein Möbelstück des Kunden und lässt es fallen.
- Ein Dienstleister beschädigt beim Reinigen die Sache, die er reinigen soll.
Der Unterschied zu einem „normalen“ Haftpflichtschaden: Die beschädigte Sache war Gegenstand Ihrer Arbeit. Bei einem Schaden an Gegenständen, die nur in der Nähe standen, kann das anders aussehen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall wichtig.
Warum die klassische Betriebshaftpflicht hier oft nicht greift
Die Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden, die Dritten durch den Betrieb entstehen. Für Schäden an Sachen, die gerade bearbeitet werden, enthalten die Bedingungen häufig Ausschlüsse. Hintergrund ist, dass der Versicherer nicht die Qualität der eigenen Arbeit absichern will. Für Betriebe, die vor Ort beim Kunden arbeiten, ist das aber der typischste Schaden überhaupt.
Wie lässt sich die Lücke schließen?
Viele Versicherer bieten Erweiterungen an, die Tätigkeitsschäden einschließen, teils nur bis zu einer bestimmten Summe. Je nach Branche sind sie besonders wichtig, zum Beispiel im Handwerk, bei Reinigung und Montage oder bei Dienstleistungen in fremden Räumen. Die Höhe der Absicherung und die Selbstbeteiligung unterscheiden sich stark, deshalb lohnt der Vergleich.
Worauf Sie achten sollten
- Teilsumme prüfen: Gilt für Tätigkeitsschäden dieselbe Versicherungssumme wie für die übrigen Schäden, oder ist sie niedriger begrenzt?
- Selbstbeteiligung: Sie kann bei diesen Schäden höher sein.
- Tätigkeitsbeschreibung: Sie sollte zu dem passen, was Sie wirklich tun, einschließlich Montage, Reparatur oder Arbeiten an Fremdeigentum.
- Obhutsschäden und Mietsachen: Gemietete oder in Obhut genommene Sachen sind nicht in jedem Tarif eingeschlossen.
- Mitarbeiter und Subunternehmer: Prüfen Sie, wer im Vertrag mitversichert ist.
Abgrenzung zur Berufshaftpflicht
Tätigkeitsschäden betreffen Sachen. Fehler in Beratung oder fachlicher Leistung, die zu reinen finanziellen Nachteilen beim Kunden führen, sind eine andere Baustelle und gehören in die Berufshaftpflicht. Viele Betriebe brauchen beides. Mehr dazu: Berufshaftpflicht für Coaches und Berater: Brauchen Sie die?
So kann ich Ihnen helfen
Ich prüfe mit Ihnen, ob Ihre Betriebshaftpflicht Tätigkeitsschäden abdeckt, und vergleiche passende Tarife. Fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot an oder wählen Sie einen Rückruf-Termin.